Versickerung

Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verlangt, dass nicht verschmutztes Abwasser, wenn immer möglich zu versickern lassen ist. Nur wenn dies die örtlichen Verhältnisse nicht erlauben, kann es mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Unser Büro unterstützt Behörden, Architekten, Ingenieure und Bauherren bei der Planung von Versickerungsanlagen.

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  • Dimensionierung von Versickerungsanlagen
  • Beratung beim Bau von Versickerungsanlagen